Werden die Güter dem Beförderer oder einer ausführenden Partei nicht in einem geschlossenen Container oder Fahrzeug zur Beförderung übergeben oder werden sie in einem geschlossenen Container oder Fahrzeug übergeben und vom Beförderer oder einer ausführenden Partei tatsächlich besichtigt, so kann der Beförderer zu den in Artikel 36 Absatz 1 genannten Informationen Vorbehalte machen, | UN | ٣ - عندما لا تسلم البضائع إلى الناقل أو إلى الطرف المنفذ في حاوية أو عربة مغلقة بغرض نقلها، أو عندما تسلم في حاوية أو عربة مغلقة ويتفقدها الناقل أو الطرف المنفذ فعلا، يجوز للناقل أن يتحفظ على المعلومات المشار إليها في الفقرة 1 من المادة ٣6 إذا: |