10. beschließt, zwecks Gewährleistung der vollen Teilnahme aller Mitgliedstaaten an den Tagungen der Kommission und ihrer Arbeitsgruppen während der fünfundfünfzigsten Tagung der Generalversammlung in dem zuständigen Hauptausschuss auch weiterhin zu prüfen, ob den am wenigsten entwickelten Ländern, die Mitglied der Kommission sind, auf Antrag und im Benehmen mit dem Generalsekretär ein Reisekostenzuschuss gewährt werden kann; | UN | 10 - تقرر، بغية تأمين مشاركة كل الدول الأعضاء مشاركة تامة في دورات اللجنة وأفرقتها العاملة، أن تواصل نظرها، في اللجنة الرئيسية المختصة خلال الدورة الخامسة والخمسين للجمعية العامة، في منح المساعدة المتعلقة بالسفر لأقل البلدان نموا الأعضاء في اللجنة، بناء على طلبها وبالتشاور مع الأمين العام؛ |