Verleihung der Staatsangehörigkeit des Nachfolgestaats und Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Vorgängerstaats | UN | إعطاء جنسية الدولة الخلف وسحب جنسية الدولة السلف |
Der Vorgängerstaat entlässt diese Personen jedoch erst dann aus seiner Staatsangehörigkeit, wenn sie die Staatsangehörigkeit des Nachfolgestaats erworben haben. | UN | بيد أنه لا يجوز للدولة السلف أن تسحب جنسيتها قبل أن يكتسب هؤلاء الأشخاص جنسية الدولة الخلف. |
Vorbehaltlich dieser Artikel besteht bei betroffenen Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in dem von der Staatennachfolge betroffenen Hoheitsgebiet haben, die Vermutung, dass sie zum Zeitpunkt der Staatennachfolge die Staatsangehörigkeit des Nachfolgestaats erwerben. | UN | رهنا بأحكام هذه المواد يفترض أن يكتسب الأشخاص المعنيون الذين يقيمون بصفة اعتيادية في الإقليم المتأثر بخلافة الدول جنسية الدولة الخلف في تاريخ حدوث هذه الخلافة. |
Wenn eine betroffene Person, die die Bedingungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Nachfolgestaats erfüllt, die Staatsangehörigkeit eines anderen betroffenen Staates besitzt, kann der Nachfolgestaat die Verleihung seiner Staatsangehörigkeit von der Aufgabe der Staatsangehörigkeit dieses anderen Staates durch die betroffene Person abhängig machen. | UN | إذا كان الشخص المعني الذي يكون مؤهلا لاكتساب جنسية دولة خلف يحمل جنسية دولة معنية أخرى، جاز لتلك الدولة الخلف أن تجعل إعطاء جنسيتها لذلك الشخص متوقفا على تخليه عن جنسية الدولة المعنية الأخرى. |
Ein Kind einer betroffenen Person, das nach dem Zeitpunkt der Staatennachfolge geboren wurde und das keine Staatsangehörigkeit erworben hat, hat das Recht auf die Staatsangehörigkeit des betroffenen Staates, in dessen Hoheitsgebiet es geboren wurde. | UN | للطفل الذي ولد لشخص معني بعد تاريخ خلافة الدول، ولم يكتسب أي جنسية، الحق في الحصول على جنسية الدولة المعنية التي ولد في إقليمها. |
Den betroffenen Personen darf weder willkürlich die Staatsangehörigkeit des Vorgängerstaats entzogen werden noch darf ihnen willkürlich das Recht, die Staatsangehörigkeit des Nachfolgestaats zu erwerben, oder ein Optionsrecht, das sie im Zusammenhang mit der Staatennachfolge haben, versagt werden. | UN | لا يجوز تجريد الأشخاص المعنيين تجريدا تعسفيا من جنسية الدولة السلف أو حرمانهم تعسفا من حق اكتساب جنسية الدولة الخلف أو من أي حق في الخيار، إذا كانت تلك الحقوق مخولة لهم في حالة خلافة الدول. |
Ein Staat ist nicht mehr berechtigt, für eine Person diplomatischen Schutz auszuüben, wenn diese nach dem Zeitpunkt der offiziellen Geltendmachung des Anspruchs die Staatsangehörigkeit des Staates erwirbt, gegen den der Anspruch geltend gemacht wird. | UN | 4 - لا يحق للدولة ممارسة الحماية الدبلوماسية فيما يتعلق بشخص يكتسب، بعد تاريخ تقديم المطالبة رسميا، جنسية الدولة التي تقدم ضدها المطالبة. |
Ein Staat der Staatsangehörigkeit darf diplomatischen Schutz für eine Person nicht gegenüber einem Staat ausüben, dessen Staatsangehöriger diese Person ebenfalls ist, es sei denn die Staatsangehörigkeit des ersteren Staates überwiegt sowohl zum Zeitpunkt der Schädigung als auch zum Zeitpunkt der offiziellen Geltendmachung des Anspruchs. | UN | لا يجوز لدولة الجنسية أن تمارس الحماية الدبلوماسية فيما يتعلق بشخص ما ضد دولة يكون ذلك الشخص من رعاياها أيضا ما لم تكن جنسية الدولة الأولى هي الجنسية الغالبة، في تاريخ وقوع الضرر وفي تاريخ تقديم المطالبة رسميا، على السواء. |
Verleihung der Staatsangehörigkeit des Nachfolgestaats | UN | إعطاء جنسية الدولة الخلف |
Verleihung der Staatsangehörigkeit des Nachfolgestaats | UN | إعطاء جنسية الدولة الخلف |
Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Vorgängerstaats | UN | سحب جنسية الدولة السلف |
Der Vorgängerstaat entlässt die betroffenen Personen, die die Bedingungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit des Nachfolgestaats nach Artikel 24 erfüllen, aus seiner Staatsangehörigkeit. Er entlässt diese Personen jedoch erst dann aus seiner Staatsangehörigkeit, wenn sie die Staatsangehörigkeit des Nachfolgestaats erworben haben. | UN | 1 - تسحب الدولة السلف جنسيتها من الأشخاص المعنيين الذين يكونون مؤهلين لاكتساب جنسية الدولة الخلف وفقا للمادة 24، على أنه لا يجوز لها أن تسحب جنسيتها قبل أن يكتسب هؤلاء الأشخاص جنسية الدولة الخلف. |
f) bedeutet "die betroffene Person" jede natürliche Person, die zum Zeitpunkt der Staatennachfolge die Staatsangehörigkeit des Vorgängerstaats besaß und deren Staatsangehörigkeit durch diese Nachfolge betroffen werden könnte; | UN | (و) يراد بمصطلح “الشخص المعني” كل فرد كان، في تاريخ خلافة الدول، يحمل جنسية الدولة السلف ويمكن أن تتأثر جنسيته بهذه الخلافة؛ |
in der Erwägung, dass solche Personen im Hinblick auf die Mitgliedschaft in den Kammern der Strafgerichtshöfe nur als Staatsangehörige des Staates angesehen werden sollen, in dem sie gewöhnlich ihre bürgerlichen und politischen Rechte ausüben, | UN | وإذ يرى أنه ينبغي، لأغراض عضوية دوائر المحكمتين، اعتبار أن هؤلاء الأشخاص لا يحملون سوى جنسية الدولة التي يمارسون فيها عادة الحقوق المدنية والسياسية، |