Die Staaten ersuchen hiermit den Generalsekretär, die von den Staaten gemäß Absatz 31 zur Verfügung gestellten Informationen zusammenzustellen und den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu übermitteln und dabei die zur Durchführung des Rechtsinstruments durch die Staaten erbetene Hilfe zu gewähren und den Staaten bei der Zusammenarbeit auf bilateraler Ebene behilflich zu sein. | UN | 32 - تطلب الدول إلى الأمين العام تصنيف المعلومات التي تقدمها الدول عملا بالفقرة 31 وتعميمها على الدول الأعضاء في الأمم المتحدة، وتقديم المساعدة المطلوبة لتنفيذ الدول لهذا الصك، فضلا عن مساعدة الدول على التفاعل بصورة ثنائية. |