Ein Staat kann diplomatischen Schutz für eine Person ausüben, die von diesem Staat im Einklang mit international anerkannten Normen als Flüchtling anerkannt ist, sofern diese Person zum Zeitpunkt der Schädigung und zum Zeitpunkt der offiziellen Geltendmachung des Anspruchs rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat hat. | UN | 2 - يجوز للدولة أن تمارس الحماية الدبلوماسية فيما يتعلق بشخص تعترف به تلك الدولة كلاجئ، وفقا للمعايير المقبولة دوليا، إذا كان ذلك الشخص، في تاريخ وقوع الضرر وفي تاريخ تقديم المطالبة رسميا، يقيم بصفة قانونية واعتيادية في تلك الدولة. |