Wird ein Teil des Hoheitsgebiets eines Staates von diesem Staat an einen anderen Staat übertragen, so verleiht der Nachfolgestaat den betroffenen Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in dem übertragenen Hoheitsgebiet haben, seine Staatsangehörigkeit, und der Vorgängerstaat entlässt diese Personen aus seiner Staatsangehörigkeit, es sei denn, diese Personen haben in Ausübung des ihnen zu gewährenden Optionsrechts anders entschieden. | UN | عندما تنقل دولة جزءا من إقليمها إلى دولة أخرى، يكون على الدولة الخلف أن تعطي جنسيتها للأشخاص المعنيين الذين يقيمون بصفة اعتيادية في الإقليم المنقول، ويكون على الدولة السلف أن تسحب جنسيتها منهم، ما لم يتبين خلاف ذلك من ممارسة حق الخيار الذي يتعين منحه لهؤلاء الأشخاص. |
a) dass alle Mitgliedstaaten die Lieferung, den Verkauf oder den Transfer der nachstehenden Gegenstände an die DRVK, auf direktem oder indirektem Weg, über ihr Hoheitsgebiet oder durch ihre Staatsangehörigen oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen, und gleichviel ob sie ihren Ursprung in ihrem Hoheitsgebiet haben oder nicht, verhindern werden: | UN | (أ) على جميع الدول الأعضاء أن تمنع توريد أو بيع أو نقل أي من المواد التالية إلى جمهورية كوريا الشعبية الديمقراطية بشكل مباشر أو غير مباشر، عبر إقليمها أو بواسطة مواطنيها، أو باستعمال السفن أو الطائرات الحاملة لعلمها، وسواء كان منشأ تلك المواد في إقليمها أو خارجه: |