15. legt den Herkunftsstaaten nahe, die Menschenrechte der Familienangehörigen von Wanderarbeitnehmern, die in den Herkunftsländern verbleiben, zu fördern und zu schützen und dabei den Kindern und Jugendlichen, deren Eltern ausgewandert sind, besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und legt den internationalen Organisationen nahe, die diesbezügliche Unterstützung der Staaten zu erwägen; | UN | 15 - تشجع الدول الأصلية على تعزيز وحماية حقوق الإنسان لأسر العمال المهاجرين التي تبقى في البلدان الأصلية، مع الاهتمام بوجه خاص بالأطفال والمراهقين الذين هاجر آباؤهم، وتشجع المنظمات الدولية على النظر في دعم الدول في هذا الشأن؛ |
19. legt den Herkunftsstaaten nahe, die Menschenrechte der Familienangehörigen von Wanderarbeitnehmern, die in den Herkunftsländern verbleiben, zu fördern und zu schützen und dabei den Kindern und Jugendlichen, deren Eltern ausgewandert sind, besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und legt den internationalen Organisationen nahe, die diesbezügliche Unterstützung der Staaten zu erwägen; | UN | 19 - تشجع دول المنشأ على تعزيز وحماية حقوق الإنسان لأسر العمال المهاجرين التي تبقى في بلدان المنشأ، مع الاهتمام بوجه خاص بالأطفال والمراهقين الذين هاجر آباؤهم، وتشجع المنظمات الدولية على النظر في دعم الدول في هذا الشأن؛ |
21. legt den Herkunftsstaaten nahe, die Menschenrechte der Familienangehörigen von Wanderarbeitnehmern, die in den Herkunftsländern verbleiben, zu fördern und zu schützen und dabei den Kindern und Jugendlichen, deren Eltern ausgewandert sind, besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und legt den internationalen Organisationen nahe, die diesbezügliche Unterstützung der Staaten zu erwägen; | UN | 21 - تشجع دول المنشأ على تعزيز وحماية حقوق الإنسان لأسر العمال المهاجرين التي تبقى في بلدان المنشأ، مع الاهتمام بوجه خاص بالأطفال والمراهقين الذين هاجر آباؤهم، وتشجع المنظمات الدولية على النظر في دعم الدول في هذا الشأن؛ |