20. ersucht die in Ziffer 19 genannte Sachverständigengruppe, möglichst alle sachdienlichen Informationen, die sie bei ihren auftragsgemäß durchgeführten Untersuchungen sammelt, den interessierten Staaten zur Kenntnis zu bringen, damit diese eine rasche und gründliche Untersuchung vornehmen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen ergreifen können, und ihnen das Recht auf Antwort einzuräumen; | UN | 20 - يطلب إلى فريق الخبراء المشار إليه في الفقرة 19 أعلاه أن يطلع الدول المعنية، قدر الإمكان، على أي معلومات ذات صلة يجري جمعها أثناء التحقيقات التي يجريها وفقا لولايته، بغية إجراء تحقيق سريع وشامل بشأنها واتخاذ إجراءات تصحيحية إذا لزم الأمر، وإتاحة الفرصة للدول للرد عليها؛ |
17. ersucht die in Ziffer 16 genannte Sachverständigengruppe, den betroffenen Staaten so weit wie möglich alle sachdienlichen Informationen, die sie im Zuge der gemäß ihrem Auftrag durchgeführten Untersuchungen sammelt, zur Kenntnis zu bringen, damit diese eine rasche und gründliche Untersuchung vornehmen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen ergreifen können, und ihnen das Recht auf Antwort einzuräumen; | UN | 17 - يطلب إلى فريق الخبراء المشار إليه في الفقرة 16 أعلاه أن يقوم، إلى أقصى حد ممكن، بإحالة أي معلومات يتوصل إليها في سياق تحقيقاته التي يجريها وفقا لولايته إلى الدول المعنية لكي تجري بشأنها تحقيقات سريعة ووافية وتتخذ الإجراءات التصحيحية، حسب الاقتضاء، وأن يتيح لها حق الرد؛ |
5. ersucht die Sachverständigengruppe, den betroffenen Staaten so weit wie möglich alle sachdienlichen Informationen, die sie im Zuge der gemäß ihrem Auftrag durchgeführten Untersuchungen sammelt, zur Kenntnis zu bringen, damit diese eine rasche und gründliche Untersuchung vornehmen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen ergreifen können, und ihnen das Recht auf Antwort einzuräumen; | UN | 5 - يطلب إلى فريق الخبراء أن يبذل قصاراه في إحالة أي معلومات يتوصل إليها في سياق تحقيقاته التي يجريها وفقا لولايته إلى الدول المعنية لكي تجري بشأنها تحقيقات سريعة ووافية وتتخذ الإجراءات التصحيحية، حسب الاقتضاء، وأن يتيح لها حق الرد؛ |