"يكون اثنان منهما من" - Translation from Arabic to German

    • denen nicht mehr als einer
        
    • von denen nicht mehr als
        
    • nicht mehr als einer Angehöriger
        
    Die Kammern setzen sich aus sechzehn unabhängigen Richtern zusammen, von denen nicht mehr als einer Angehöriger desselben Staates sein darf und die wie folgt tätig werden: UN تتكون الدوائر من ستة عشر قاضيا مستقلا، لا يجوز أن يكون اثنان منهما من رعايا نفس الدولة، ويعملون على النحو التالي:
    Die Kammern setzen sich aus sechzehn unabhängigen Richtern zusammen, von denen nicht mehr als einer Angehöriger desselben Staates sein darf und die wie folgt tätig werden: UN 1 - تتكون الدوائر من ستة عشر قاضيا مستقلا، لا يجوز أن يكون اثنان منهما من رعايا نفس الدولة، ويعملون على النحو التالي:
    Die Kammern setzen sich aus sechzehn ständigen unabhängigen Richtern, von denen nicht mehr als einer Angehöriger desselben Staates sein darf, sowie zu jedem Zeitpunkt höchstens neun im Einklang mit Artikel 13 ter Absatz 2 ernannten unabhängigen Ad-litem-Richtern zusammen, von denen nicht mehr als einer Angehöriger desselben Staates sein darf. UN 1 - تتكون الدوائر من ستة عشر قاضيا دائما مستقلا، لا يجوز أن يكون اثنان منهما من رعايا نفس الدولة، ومن تسعة قضاة مخصصين مستقلين كحد أقصى في أي وقت من الأوقات، وفقا للفقرة 2 من المادة 13 مكررا ثانيا، ولا يجوز أن يكون اثنان منهما من رعايا نفس الدولة.
    Die Kammern setzen sich aus sechzehn ständigen unabhängigen Richtern, von denen nicht mehr als einer Angehöriger desselben Staates sein darf, sowie zu jedem Zeitpunkt höchstens zwölf im Einklang mit Artikel 13 ter Absatz 2 ernannten unabhängigen Ad-litem-Richtern zusammen, von denen nicht mehr als einer Angehöriger desselben Staates sein darf. UN 1 - تتكون الدوائر من ستة عشر قاضيا دائما مستقلا، لا يجوز أن يكون اثنان منهما من رعايا نفس الدولة، ومن اثني عشر قاضيا مخصصا مستقلا كحد أقصى في أي وقت من الأوقات، يعينون وفقا للفقرة 2 من المادة 13 مكررا ثانيا من النظام الأساسي، ولا يجوز أن يكون اثنان منهما من رعايا نفس الدولة.
    Die Kammern setzen sich aus sechzehn ständigen unabhängigen Richtern, von denen nicht mehr als einer Angehöriger desselben Staates sein darf, sowie zu jedem Zeitpunkt höchstens neun im Einklang mit Artikel 13 ter Absatz 2 ernannten unabhängigen Ad-litem-Richtern zusammen, von denen nicht mehr als einer Angehöriger desselben Staates sein darf. UN 1 - تتكون الدوائر من ستة عشر قاضيا دائما مستقلا، لا يجوز أن يكون اثنان منهما من رعايا نفس الدولة، ومن تسعة قضاة مخصصين مستقلين كحد أقصى في أي وقت من الأوقات، يعينون وفقا للفقرة 2 من المادة 13 مكررا ثالثا من النظام الأساسي، ولا يجوز أن يكون اثنان منهما من رعايا نفس الدولة.

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