Jeder Vertragsstaat gewährleistet das Recht auf Bildung von Organisationen oder Vereinen, deren Ziel es ist, dazu beizutragen, die Umstände der Fälle von Verschwindenlassen und das Schicksal der verschwundenen Personen aufzuklären sowie Opfer des Verschwindenlassens zu unterstützen, und auf freie Beteiligung an ihnen. | UN | 7 - تضمن كل دولة طرف الحق في تشكيل منظمات ورابطات يكون هدفها الإسهام في تحديد ظروف حالات الاختفاء القسري، ومصير الأشخاص المختفين، وفي مساعدة ضحايا الاختفاء القسري وحرية الاشتراك في هذه المنظمات أو الرابطات. |