a) die Einreise dieser Personen in oder ihre Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verhindern, mit der Maßgabe, dass diese Bestimmung einen Staat nicht dazu verpflichtet, seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet zu verweigern oder ihre Ausreise zu verlangen; | UN | (أ) منع دخول هؤلاء الأفراد إلى أراضيها أو عبورهم إياها، شريطة ألا يلزم أي شيء في هذه الفقرة دولة ما بأن ترفض دخول أي من رعاياها إلى أراضيها أو مغادرتهم إياها؛ |
1. beschließt, dass alle Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen werden, um zu verhindern, dass gemäß Ziffer 8 von dem Ausschuss benannte Personen in ihr Hoheitsgebiet einreisen oder durch ihr Hoheitsgebiet durchreisen, wobei kein Staat durch diese Bestimmung verpflichtet wird, seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet zu verweigern; | UN | 1 - يقرر أن تتخذ جميع الدول الأعضاء التدابير اللازمة لمنع دخول أو عبور أراضيها من طرف الأفراد الذين تحدد اللجنة أسماءهم عملا بالفقرة 8 أدناه، على أنه ليس في هذه الفقرة ما يلزم أي دولة بأن تمنع مواطنيها من دخول أراضيها؛ |
d) dass alle Staaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen werden, um zu verhindern, dass irgendeine der gemäß Buchstabe c) von dem Ausschuss benannten Personen in ihr Hoheitsgebiet einreist oder durch ihr Hoheitsgebiet durchreist, wobei kein Staat durch diese Bestimmung verpflichtet wird, seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet zu verweigern; | UN | (د) أن تتخذ جميع الدول التدابير الضرورية لكي تمنع جميع الأشخاص الذين تحددهم اللجنة عملا بالفقرة الفرعية (ج) أعلاه من دخول أو عبور أراضيها مع العلم أنه لا يوجد في هذه الفقرة ما يلزم أي دولة برفض دخول مواطنيها إلى أراضيها؛ |