Das Recht des Staates der Staatsangehörigkeit der Mitglieder der Besatzung eines Schiffes, diplomatischen Schutz auszuüben, bleibt von dem Recht des Staates der Staatszugehörigkeit des Schiffes, im Namen der Besatzungsmitglieder unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Wiedergutmachung zu verlangen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Schädigung des Schiffes infolge einer völkerrechtswidrigen Handlung einen Schaden erlitten haben, unberührt. | UN | لا يتأثر حق دولة جنسية أفراد طاقم السفينة في ممارسة الحماية الدبلوماسية لصالحهم بحق دولة جنسية السفينة في التماس الجبر بالنيابة عن أفراد ذلك الطاقم، بغض النظر عن جنسيتهم، عندما يصيبهم ضرر في أثناء وقوع ضرر للسفينة من جراء فعل غير مشروع دوليا. |