Der Beförderer haftet für Verlust oder Beschädigung der Güter sowie für verspätete Ablieferung, wenn der Geschädigte nachweist, dass der Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung oder das Ereignis oder die Umstände, die den Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung verursacht oder dazu beigetragen haben, während des Zeitraums der Verantwortlichkeit des Beförderers im Sinne von Kapitel 4 eingetreten sind. | UN | 1 - يكون الناقل مسؤولا عن هلاك البضائع أو تلفها، وكذلك عن التأخر في التسليم، إذا أثبت المطالب أن الهلاك أو التلف أو التأخر، أو الحدث أو الظرف الذي تسبب أو أسهم فيه، قد وقع أثناء مدة مسؤولية الناقل حسبما حددت في الفصل ٤. |
a) wenn der Geschädigte nachweist, dass das Verschulden des Beförderers oder einer in Artikel 18 genannten Person das Ereignis oder den Umstand, auf den der Beförderer sich beruft, verursacht oder dazu beigetragen hat, oder | UN | (أ) إذا أثبت المطالب أن خطأ ارتكبه الناقل أو شخص مشار إليه في المادة 18 هو الذي تسبب أو أسهم في الحدث أو الظرف الذي يستند إليه الناقل؛ أو |
b) wenn der Geschädigte nachweist, dass ein Ereignis oder Umstand, der in Absatz 3 nicht aufgeführt ist, zu dem Verlust, der Beschädigung oder der Verspätung beigetragen hat, und der Beförderer nicht beweisen kann, dass dieses Ereignis oder dieser Umstand nicht auf sein Verschulden oder auf das Verschulden einer in Artikel 18 genannten Person zurückführen ist. | UN | (ب) إذا أثبت المطالب أن حدثا أو ظرفا غير مذكور في الفقرة ٣ من هذه المادة قد أسهم في هلاك البضائع أو تلفها أو تأخرها ولم يتمكن الناقل من إثبات أن هذا الحدث أو الظرف لا يعزى إلى خطأ ارتكبه هو أو أي شخص مشار إليه في المادة 18. |