Wer im Hinblick auf die Mitgliedschaft in den Kammern des Strafgerichtshofs als Staatsangehöriger mehr als eines Staates angesehen werden kann, gilt als Staatsangehöriger des Staates, in dem er gewöhnlich seine bürgerlichen und politischen Rechte ausübt. | UN | 4 - كل شخص يعتبر، لأغراض استيفاء عضوية دوائر المحكمة الدولية، من رعايا أكثر من دولة واحدة، فإنه يُعد من رعايا الدولة التي يمارس فيها عادة حقوقه المدنية والسياسية. |
Wer im Hinblick auf die Mitgliedschaft in den Kammern des Strafgerichtshofs als Staatsangehöriger mehr als eines Staates angesehen werden kann, gilt als Staatsangehöriger des Staates, in dem er gewöhnlich seine bürgerlichen und politischen Rechte ausübt. | UN | 4 - كل شخص يعتبر، لأغراض استيفاء عضوية دوائر المحكمة الدولية من رعايا أكثر من دولة واحدة، فإنه يعد من رعايا الدولة التي يمارس فيها ذلك الشخص عادة الحقوق المدنية والسياسية. |