"الحكومية غير التجارية" - Traduction Arabe en Allemand

    • zu nicht privatwirtschaftlichen staatlichen
        
    • nicht privatwirtschaftlichen staatlichen Zwecken
        
    • anderen als nicht privatwirtschaftlichen staatlichen
        
    Absatz 1 findet keine Anwendung auf Kriegsschiffe und Flottenhilfsschiffe; ferner findet er keine Anwendung auf sonstige Schiffe, die einem Staat gehören oder von ihm eingesetzt werden und die zum gegebenen Zeitpunkt ausschließlich zu nicht privatwirtschaftlichen staatlichen Zwecken benutzt werden. UN 2 - لا تسري الفقرة 1 على السفن الحربية أو السفن البحرية المساعدة ولا على السفن الأخرى التي تملكها أو تشغلها دولة وتكون مستخدمة، في ذلك الحين، في الخدمة الحكومية غير التجارية دون غيرها.
    Absatz 3 findet keine Anwendung auf Ladung, die an Bord der in Absatz 2 genannten Schiffe befördert wird; ferner findet er keine Anwendung auf Ladung, die einem Staat gehört und die ausschließlich zu nicht privatwirtschaftlichen staatlichen Zwecken benutzt wird oder für eine solche Nutzung bestimmt ist. UN 4 - لا تسري الفقرة 3 على أي حمولة منقولة على متن السفن المشار إليها في الفقرة 2، كما لا تسري على أي حمولة تملكها دولة وتكون مستخدمة أو مزمعا استخدامها في الأغراض الحكومية غير التجارية دون غيرها.
    Insbesondere die folgenden Arten von staatlichem Vermögen gelten nicht als Vermögen, das im Sinne des Artikels 19 Buchstabe c von diesem Staat eigens zu anderen als nicht privatwirtschaftlichen staatlichen Zwecken benutzt wird oder für eine solche Nutzung bestimmt ist: UN 1 - لا تعتبر الفئات التالية، بصفة خاصة، من ممتلكات دولة ما ممتلكات مســــــــتخدمة أو مزمعا استخدامها بالتحديد من جانب الدولة في غير الأغراض الحكومية غير التجارية بموجب الفقرة الفرعية (ج) من المادة 19:
    Sofern die betreffenden Staaten nichts anderes vereinbart haben, kann sich ein Staat, dem ein Schiff gehört oder der es einsetzt, vor einem sonst zuständigen Gericht eines anderen Staates nicht auf Immunität von der Gerichtsbarkeit in einem Verfahren berufen, das sich auf den Einsatz dieses Schiffes bezieht, wenn das Schiff zum Zeitpunkt der Entstehung des Klagegrunds zu anderen als nicht privatwirtschaftlichen staatlichen Zwecken benutzt wurde. UN 1 - ما لم تتفق الدولتان المعنيتان على غير ذلك، لا يجوز لدولة تملك سفينة أو تشغلها أن تحتج بالحصانة من الولاية القضائية أمام محكمة دولة أخرى، تكون من جميع الوجوه الأخرى هي المحكمة المختصة، في دعوى تتصل بتشغيل تلك السفينة إذا كانت السفينة، وقت نشوء سبب الدعوى، مستخدمة في غير الأغراض الحكومية غير التجارية.

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