6. bekräftigt die Verpflichtung der Vertragsstaaten des Übereinkommens für die Rechte des Kindes2, im Einklang mit den Artikeln 35 und 34 des Übereinkommens die Entführung, den Verkauf oder den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form, einschließlich des Transfers der Organe von Kindern zum Zwecke des Gewinns, zu verhindern und Kinder vor allen Formen der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs zu schützen; | UN | 6 - تعيد تأكيد التزام الدول الأطراف في اتفاقية حقوق الطفل(2) بمنع اختطاف الأطفال أو بيعهم أو الاتجار بهم لأي غرض كان وبأي شكل من الأشكال، بما في ذلك نقل أعضاء الأطفال تحقيقا للربح، والتزامها بحماية الأطفال من جميع أشكال الاستغلال والتعدي الجنسيين، وفقا للمادتين 35 و 34 من الاتفاقية؛ |