a) den Staaten, die das Registrierungs-Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben beziehungsweise ihm noch nicht beigetreten sind, im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht Vertragsparteien desselben zu werden und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie Vertragsparteien werden, im Einklang mit der Resolution 1721 B (XVI) der Generalversammlung Angaben zu übermitteln; | UN | (أ) ينبغي للدول التي لم تصدق بعد على اتفاقية التسجيل أو لم تنضم إليها أن تصبح أطرافا فيها وفقا لقوانينها المحلية وأن تقدم، إلى أن تصبح أطرافا، معلومات وفقا لقرار الجمعية العامة 1721 باء (د - 16)؛ |