c) Immunität von der Straf- oder Zivilgerichtsbarkeit hinsichtlich der in seiner amtlichen Eigenschaft als Verteidiger vorgenommenen Handlungen, einschließlich seiner mündlichen und schriftlichen Äußerungen. Diese Immunität bleibt auch nach der Beendigung seiner Aufgaben als Verteidiger eines Verdächtigen oder Angeklagten bestehen. | UN | (ج) الحصانة من الولاية القضائية الجنائية أو المدنية فيما يتعلق بما يقوله أو يكتبه وبالنسبة للأعمال التي يؤديها بصفته الرسمية بعد انتهاء مهامه كمحام للدفاع عن المشتبه فيه أو المتهم. |