ii) im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder einer sonstigen Nichterfüllung seitens einer Partei, die Liquidation aller offenen Geschäfte zum Wiederbeschaffungswert oder Marktwert, die Umrechnung dieser Beträge in eine einzige Währung und ihre Aufrechnung zu einer einzigen Zahlung von einer Partei an die andere oder | UN | '2` عند إعسار طرف ما أو تقصيره على أي نحو آخر، إنهاء جميع المعاملات المعلقة بقيمة إبدالها أو بقيمتها السوقية المنصفة، وتحويل تلك المبالغ إلى عملة واحدة، ومعاوضتها بدفعة واحدة من طرف إلى آخر؛ أو |