Die verfügungsberechtigte Partei hat auf Ersuchen des Beförderers oder einer ausführenden Partei rechtzeitig die Informationen, Weisungen oder Unterlagen in Bezug auf die Güter bereitzustellen, die vom Absender noch nicht bereitgestellt wurden und für den Beförderer nicht anderweitig in zumutbarer Weise erhältlich sind und die der Beförderer vernünftigerweise zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Frachtvertrag benötigt. | UN | 1 - يوفر الطرف المسيطر في الوقت المناسب، بناء على طلب الناقل أو الطرف المنفذ، ما قد يعقل أن يحتاج إليه الناقل لأداء واجباته بمقتضى عقد النقل من معلومات أو تعليمات أو مستندات تتعلق بالبضائع لم يكن الشاحن قد وفرها بعد وليست متاحة للناقل في حدود المعقول من مصدر آخر. |